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Wiedereintrittszeit bei Pflanzenschutzmitteln

Wenn ein Sprühvorgang in einem Gewächshaus stattgefunden hat, ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, ungeschützt in das Treibhaus zu gelangen. Das gespritzte Pflanzenschutzmittel ist noch nicht abgeflaut und wurde auch noch nicht von der Pflanze aufgenommen, so dass das Betreten des Gewächshauses zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es wichtig, dass jeder im Unternehmen die Wiedereintrittszeit kennt, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Unsere Spezialisten geben eine Reihe von Tipps und Ratschlägen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Wiedereintrittsfrist.
Spritzbaum
Leonie van Rooijen
Produktspezialistin Pflanzenschutz | 27. November 2019 | Lesedauer: 3 min. 

Kollegen informieren

Vor dem Sprühen sollten Sie die Kollegen informieren. Auf diese Weise sind sie sich der Risiken beim Betreten des Gewächshauses bewusst und können bei der Planung ihrer Arbeit die Wiedereintrittszeit berücksichtigen.

Wiedereintrittszeit nachlesen

Überprüfen Sie vorab, wie lange die Wiedereintrittszeit für das Pflanzenschutzmittel ist, mit dem Sie sprühen werden, und berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Spritzung. Bei den meisten Produkten ist dies auf dem Etikett angegeben. 

Bitte beachten Sie: Wenn die Wiedereintrittszeit nicht auf dem Etikett angegeben ist, gilt die allgemeine Regel: Das Gewächshaus kann nach dem Trocknen der Pflanzen wieder betreten werden und wurde mindestens zwei Stunden lang belüftet.
Spritzroboter

Sprühzeitpunkt

Sprühen Sie so viel wie möglich zu Zeiten, in denen keine Mitarbeiter im Gewächshaus sind, wie z.B. kurz vor dem Wochenende, in den Abendstunden oder bei Bedarf am Ende des Nachmittags.

Warnschild

Unmittelbar nach dem Sprühen ein Warnschild an der Eingangstür zum Gewächshaus anbringen und die sichere Wiedereintrittszeit angeben. Informieren Sie die Kollegen auch mündlich (oder auf andere Weise) über die Sprühung, damit Sie sicher sein können, dass sie das Gewächshaus nicht ungeschützt betreten.

Persönliche Schutzausrüstung

Wenn ein Kollege innerhalb der Wiedereintrittsfrist in das Gewächshaus gehen muss, informieren Sie ihn über die Notwendigkeit der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

Wiedereintrittszeit für junge Menschen

Für junge Menschen gelten andere Regeln für die Wiedereintrittsfrist. Auch die Regeln unterscheiden sich je nach Altersgruppe:
  • 13 bis 15 Jahre: Jugendliche in dieser Altersgruppe dürfen nicht mit persönlicher Schutzausrüstung arbeiten. Sie dürfen auch 14 Tage nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels nicht in/mit der Pflanze arbeiten.
  • 16 und 17 Jahre: Jugendliche in dieser Altersgruppe dürfen nicht in Kulturen arbeiten, die vor weniger als 14 Tagen ohne persönliche Schutzausrüstung und ohne fachkundige Aufsicht behandelt wurden.
Kontaktieren Sie uns.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Füllen Sie das Kontaktformular aus und einer unserer Mitarbeitenden setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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Wenn ein Sprühvorgang in einem Gewächshaus stattgefunden hat, ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, ungeschützt in das Treibhaus zu gelangen. Das gespritzte Pflanzenschutzmittel ist noch nicht abgeflaut und wurde auch noch nicht von der Pflanze aufgenommen, so dass das Betreten des Gewächshauses zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es wichtig, dass jeder im Unternehmen die Wiedereintrittszeit kennt, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Unsere Spezialisten geben eine Reihe von Tipps und Ratschlägen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Wiedereintrittsfrist.
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Leonie van Rooijen
Leonie van Rooijen
Produktspezialistin Pflanzenschutz | 27. November 2019 | Lesedauer: 3 min. 
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Kollegen informieren

Vor dem Sprühen sollten Sie die Kollegen informieren. Auf diese Weise sind sie sich der Risiken beim Betreten des Gewächshauses bewusst und können bei der Planung ihrer Arbeit die Wiedereintrittszeit berücksichtigen.

Wiedereintrittszeit nachlesen

Überprüfen Sie vorab, wie lange die Wiedereintrittszeit für das Pflanzenschutzmittel ist, mit dem Sie sprühen werden, und berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Spritzung. Bei den meisten Produkten ist dies auf dem Etikett angegeben. 

Bitte beachten Sie: Wenn die Wiedereintrittszeit nicht auf dem Etikett angegeben ist, gilt die allgemeine Regel: Das Gewächshaus kann nach dem Trocknen der Pflanzen wieder betreten werden und wurde mindestens zwei Stunden lang belüftet.

Sprühzeitpunkt

Sprühen Sie so viel wie möglich zu Zeiten, in denen keine Mitarbeiter im Gewächshaus sind, wie z.B. kurz vor dem Wochenende, in den Abendstunden oder bei Bedarf am Ende des Nachmittags.

Warnschild

Unmittelbar nach dem Sprühen ein Warnschild an der Eingangstür zum Gewächshaus anbringen und die sichere Wiedereintrittszeit angeben. Informieren Sie die Kollegen auch mündlich (oder auf andere Weise) über die Sprühung, damit Sie sicher sein können, dass sie das Gewächshaus nicht ungeschützt betreten.

Persönliche Schutzausrüstung

Wenn ein Kollege innerhalb der Wiedereintrittsfrist in das Gewächshaus gehen muss, informieren Sie ihn über die Notwendigkeit der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

Wiedereintrittszeit für junge Menschen

Für junge Menschen gelten andere Regeln für die Wiedereintrittsfrist. Auch die Regeln unterscheiden sich je nach Altersgruppe:
  • 13 bis 15 Jahre: Jugendliche in dieser Altersgruppe dürfen nicht mit persönlicher Schutzausrüstung arbeiten. Sie dürfen auch 14 Tage nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels nicht in/mit der Pflanze arbeiten.
  • 16 und 17 Jahre: Jugendliche in dieser Altersgruppe dürfen nicht in Kulturen arbeiten, die vor weniger als 14 Tagen ohne persönliche Schutzausrüstung und ohne fachkundige Aufsicht behandelt wurden.
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Leonie van Rooijen
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