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AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Brinkman GmbH

1. Geltungsbereich der Bedingungen
Diese AGB gelten für den Rechtsverkehr mit Unternehmern.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners Leistungen vorbehaltlos erbringen bzw. vorbehaltlos entgegennehmen.

2. Preise
Grundlage der Preisberechnung bildet die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste, bzw. der im Angebot vorgegebene Preis. Die angebotenen Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

3. Lieferbedingungen
Lieferung frei Empfangsort oder frei Bestimmungsort setzt eine Erreichbarkeit mit dem jeweiligen Transportmittel voraus. Dem Produzenten bzw. dem Käufer obliegt das unverzügliche und sachgemäße Beladen bzw. Entladen. Unberechtigte Wartezeiten gehen zu seinen Lasten.

Bei unberechtigter Nichtannahme gehen Kosten und Schäden, Transportrisiken sowie zusätzliche Transportkosten zu Lasten des die Annahme verweigernden Geschäftspartners. Unser Unternehmen ist zu Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr– oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.

Beruht die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Unwetter, Katastrophen oder auf ähnlichen Ereignissen wie z.B. Streik, Aussperrung usw., so verlängern sich vereinbarte

4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen unseres Unternehmens sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Empfang der Gegenleistung sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Ist eine von dieser Regelung abweichende Zahlung auf Ziel vereinbart, so knüpft das Zahlungsziel an das Datum der Rechnung an. 

5. Aufrechnung  
Aufrechnungsrechte stehen dem Geschäftspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Geschäftspartners ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Geschäftspartners stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Nachfristsetzung
Soweit die Geltendmachung von Rechten des Geschäftspartners die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

8. Haftung
Unsere Haftung auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird hiermit einvernehmlich ausgeschlossen.

Für die Fälle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadenverursachung, sowie für schuldhaft verursachte Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Keine Haftungsbeschränkung gilt für die einfache fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Darunter versteht man solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher uns aus Kontokorrentkrediten zustehenden Saldoforderungen), die uns gegen den Käufer aus unserer Geschäftsbeziehung mit diesem jetzt oder in der Zukunft zustehen, in unserem Sicherungseigentum.

Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen von Dritten in die Vorbehaltsware zu informieren. Unabhängig hiervon hat der Käufer die Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. 

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die ihm aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer hiermit, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Diese Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Käufer gegenüber uns in Zahlungsverzug gerät, wenn ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, wenn der Käufer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat, wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers mangels Masse abgelehnt wird.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern und soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

10. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsgeschäfte mit unserem Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Gerichtsstand
Soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Geschäftspartners mit uns der Sitz unseres Unternehmens. Abweichend hiervon sind wir berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Geschäftspartner auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Geschäftspartners geltend zu machen.

12. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Stand: 01.02.2014
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Brinkman GmbH

1. Geltungsbereich der Bedingungen
Diese AGB gelten für den Rechtsverkehr mit Unternehmern.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners Leistungen vorbehaltlos erbringen bzw. vorbehaltlos entgegennehmen.

2. Preise
Grundlage der Preisberechnung bildet die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste, bzw. der im Angebot vorgegebene Preis. Die angebotenen Preise sind Nettopreise, denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

3. Lieferbedingungen
Lieferung frei Empfangsort oder frei Bestimmungsort setzt eine Erreichbarkeit mit dem jeweiligen Transportmittel voraus. Dem Produzenten bzw. dem Käufer obliegt das unverzügliche und sachgemäße Beladen bzw. Entladen. Unberechtigte Wartezeiten gehen zu seinen Lasten.

Bei unberechtigter Nichtannahme gehen Kosten und Schäden, Transportrisiken sowie zusätzliche Transportkosten zu Lasten des die Annahme verweigernden Geschäftspartners. Unser Unternehmen ist zu Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr– oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.

Beruht die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Unwetter, Katastrophen oder auf ähnlichen Ereignissen wie z.B. Streik, Aussperrung usw., so verlängern sich vereinbarte

4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen unseres Unternehmens sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Empfang der Gegenleistung sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Ist eine von dieser Regelung abweichende Zahlung auf Ziel vereinbart, so knüpft das Zahlungsziel an das Datum der Rechnung an. 

5. Aufrechnung  
Aufrechnungsrechte stehen dem Geschäftspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Geschäftspartners ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Geschäftspartners stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Nachfristsetzung
Soweit die Geltendmachung von Rechten des Geschäftspartners die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

8. Haftung
Unsere Haftung auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird hiermit einvernehmlich ausgeschlossen.

Für die Fälle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadenverursachung, sowie für schuldhaft verursachte Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Keine Haftungsbeschränkung gilt für die einfache fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Darunter versteht man solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher uns aus Kontokorrentkrediten zustehenden Saldoforderungen), die uns gegen den Käufer aus unserer Geschäftsbeziehung mit diesem jetzt oder in der Zukunft zustehen, in unserem Sicherungseigentum.

Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen von Dritten in die Vorbehaltsware zu informieren. Unabhängig hiervon hat der Käufer die Dritten auf unsere an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. 

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die ihm aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer hiermit, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Diese Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Käufer gegenüber uns in Zahlungsverzug gerät, wenn ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, wenn der Käufer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat, wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers mangels Masse abgelehnt wird.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern und soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

10. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsgeschäfte mit unserem Unternehmen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Gerichtsstand
Soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Geschäftspartners mit uns der Sitz unseres Unternehmens. Abweichend hiervon sind wir berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Geschäftspartner auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Geschäftspartners geltend zu machen.

12. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Stand: 01.02.2014